Wieso müssen alle Reisenden ab 16 Jahre identifiziert werden?
Gemäß Art. 50 Abs. 11 des Tourismusgesetzes der Balearischen Inseln (Gesetz 8/2012 vom 19. Juli in seiner Fassung vom 01.08.2017) muss der Betreiber der Ferienvermietung die Informationen über seine Feriengäste in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Sicherheit der Bürger an die Polizei (Dirección General de Policía) übermitteln. Die Mitteilung muss folgende Informationen erhalten und ist von jedem Feriengast ab 16 Jahre zu erfassen: Name, Nachname, Ausweisnummer, Art des Ausweisdokuments, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, Datum des Aufenthaltsbeginns und Unterschrift des Feriengastes. Fünf Wochen vor Ihrer Anreise erhalten Sie von Fincallorca ein Formular per E-Mail zugeschickt.
Die Meldepflicht Formulare sind für den Vermieter. Daher bitten wir Sie, diese auszudrucken und für jeden Mitreisenden auszufüllen. Gemeinsam mit einer Kopie des Ausweises sind die Meldepflichtformulare beim Check-in dann an den Eigentümer zu übergeben.