Die RRV greift in der Regel nur, sollte einer der Mitreisenden am Coronavirus erkrankt sein. Höhere Gewalt (Reiseverbot) sind hier nicht abgedeckt. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihre Versicherung, um offene Fragen zu klären.
Die RRV greift in der Regel nur, sollte einer der Mitreisenden am Coronavirus erkrankt sein. Höhere Gewalt (Reiseverbot) sind hier nicht abgedeckt. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihre Versicherung, um offene Fragen zu klären.